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Energiestrategie 2050

Die sieben Stossrichtungen der Energiestrategie

1. Energie- und Stromverbrauch senken: Der sparsame Umgang mit Energie im Allgemeinen und Strom im Speziellen wird mit verstärkten Effizienzmassnahmen gefördert. Im Energiegesetz werden entsprechende quantitative Ziele festgeschrieben, die bis 2020 und 2035 erreicht werden sollen. 2. Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen: Die Stromproduktion aus Wasserkraft sowie aus den neuen erneuerbaren Energien (Sonne, Biomasse, Biogas, Wind, Abfall, Geothermie) wird ausgebaut. Im Energiegesetz werden entsprechende quantitative Ziele festgeschrieben, die bis 2020 und 2035 erreicht werden sollen. Weiter soll die Möglichkeit bestehen, die Nachfrage falls nötig durch den Ausbau der fossilen Stromproduktion aus Wärmekraftkopplungsanlagen (WKK- Anlagen) und Gaskombikraftwerken zu decken und/oder durch vermehrte Stromimporte. 3. Zugang zu internationalen Energiemärkten sicherstellen: Wichtig zur Sicherstellung der Energieversorgung ist der ungehinderte Zugang zu den internationalen Energiemärkten. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Treibstoffe. Der Stromaustausch mit dem Ausland ist für eine sichere Stromversorgung und den temporären Ausgleich aufgrund von wetter-, tages- und jahreszeitlich bedingten Produktionsschwankungen erforderlich. Deshalb strebt der Bundesrat den gesicherten Marktzugang zum europäischen Strombinnenmarkt mit einem Abkommen mit der EU an. 4. Um- und Ausbau der elektrischen Netze und Energiespeicherung: Das heutige Übertragungsnetz muss erneuert werden. Der zunehmende Ausbau der neuen erneuerbaren Energien mit wetter-, tages- und jahreszeitlich bedingten Produktionsschwankungen erfordert zudem einen Ausbau der Stromübertragungsnetze und den Umbau der Netze zu Smart Grids. Das Schweizer Netz soll optimal an das europäische Netz angebunden werden. Zudem wächst der Bedarf an Energiespeichern. 5. Energieforschung verstärken: Das Parlament hat bereits im März 2013 den Aktionsplan ,Koordinierte Energieforschung Schweiz" verabschiedet, mit dem die Energieforschung gezielt verstärkt wird. 6. Vorbildfunktion des Bundes, der Kantone, der Städte und Gemeinden: Die öffentliche Hand setzt mit energetischen Standards für ihre eigenen Bauten ein gutes Beispiel und deckt ihren Eigenbedarf an Strom und Wärme soweit wie möglich durch erneuerbare Energieträger. Die vom Programm ,EnergieSchweiz" vergebenen Labels ,Energiestadt" sowie ,Energie-Region" spielen hierbei eine wichtige Rolle. 7. Internationale Zusammenarbeit intensivieren: Die Schweiz als bedeutender Forschungs- und Innovationsstandort kann zum Aufbau von Wissen und Technologietransfer im Energiebereich international beitragen und auch davon profitieren. Die Einbindung in internationale Krisenmechanismen stärkt die Versorgungssicherheit unseres Landes

Übersicht

Energiestrategie 2050 Erste Phase Zweite Phase (ab 2021) Erstes Mass - nahmenpaket Übergang vom  Förder - zum  Lenkungssystem Aktionsplan koordinierte Energieforschung Strategie Stromnetze Energie - perspektiven  2050 parlament. Initiative 12.400 Verhandlungen mit der EU zum Stromabkommen Revision StromVG Zweiter Marktöffnungs - schritt bereits beschlossen Quelle: BfE - 4.2014
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