Energiestrategie 2050
Die sieben Stossrichtungen der Energiestrategie
1.
Energie- und Stromverbrauch senken: Der sparsame Umgang mit Energie im Allgemeinen und
Strom im Speziellen wird mit verstärkten Effizienzmassnahmen gefördert. Im Energiegesetz werden
entsprechende quantitative Ziele festgeschrieben, die bis 2020 und 2035 erreicht werden sollen.
2.
Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen: Die Stromproduktion aus Wasserkraft sowie aus
den neuen erneuerbaren Energien (Sonne, Biomasse, Biogas, Wind, Abfall, Geothermie) wird
ausgebaut. Im Energiegesetz werden entsprechende quantitative Ziele festgeschrieben, die bis
2020 und 2035 erreicht werden sollen. Weiter soll die Möglichkeit bestehen, die Nachfrage falls
nötig durch den Ausbau der fossilen Stromproduktion aus Wärmekraftkopplungsanlagen (WKK-
Anlagen) und Gaskombikraftwerken zu decken und/oder durch vermehrte Stromimporte.
3.
Zugang zu internationalen Energiemärkten sicherstellen: Wichtig zur Sicherstellung der
Energieversorgung ist der ungehinderte Zugang zu den internationalen Energiemärkten. Dies gilt
insbesondere für den Bereich der Treibstoffe. Der Stromaustausch mit dem Ausland ist für eine
sichere Stromversorgung und den temporären Ausgleich aufgrund von wetter-, tages- und
jahreszeitlich bedingten Produktionsschwankungen erforderlich. Deshalb strebt der Bundesrat den
gesicherten Marktzugang zum europäischen Strombinnenmarkt mit einem Abkommen mit der EU
an.
4.
Um- und Ausbau der elektrischen Netze und Energiespeicherung: Das heutige
Übertragungsnetz muss erneuert werden. Der zunehmende Ausbau der neuen erneuerbaren
Energien mit wetter-, tages- und jahreszeitlich bedingten Produktionsschwankungen erfordert
zudem einen Ausbau der Stromübertragungsnetze und den Umbau der Netze zu Smart Grids. Das
Schweizer Netz soll optimal an das europäische Netz angebunden werden. Zudem wächst der
Bedarf an Energiespeichern.
5.
Energieforschung verstärken: Das Parlament hat bereits im März 2013 den Aktionsplan
,Koordinierte Energieforschung Schweiz" verabschiedet, mit dem die Energieforschung gezielt
verstärkt wird.
6.
Vorbildfunktion des Bundes, der Kantone, der Städte und Gemeinden: Die öffentliche Hand
setzt mit energetischen Standards für ihre eigenen Bauten ein gutes Beispiel und deckt ihren
Eigenbedarf an Strom und Wärme soweit wie möglich durch erneuerbare Energieträger. Die vom
Programm ,EnergieSchweiz" vergebenen Labels ,Energiestadt" sowie ,Energie-Region" spielen
hierbei eine wichtige Rolle.
7.
Internationale Zusammenarbeit intensivieren: Die Schweiz als bedeutender Forschungs- und
Innovationsstandort kann zum Aufbau von Wissen und Technologietransfer im Energiebereich
international beitragen und auch davon profitieren. Die Einbindung in internationale
Krisenmechanismen stärkt die Versorgungssicherheit unseres Landes
Übersicht
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